Kostenübernahme

Physiotherapie:

Gesetzlich Versicherte mit Heilmittelverordnung brauchen, sofern nicht befreit, lediglich eine Zuzahlung von 10% entrichten. Alle  anderen Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse. Ohne Heilmittelverordnung zahlen Sie die Behandlung selbst.

Privatversicherte brauchen ein Privatrezept. Anderenfalls tragen Sie die Kosten der Behandlung selbst.

 

Heilpraktische Leistungen:

Das Honorar für ein naturheilkundliches Erstgespräch und Erstbehandlung und alle Folgebehandlungen wird vor Therapiebeginn mit Ihnen besprochen und festgelegt.

Bei Abrechnungen zur Einreichung bei der privaten Krankenversicherung erstelle ich Ihnen selbstverständlich eine detaillierte Rechnung. Die privaten Krankenversicherungen rechnen nach GebüH ab. Beachten Sie bitte, dass die privaten Krankenkassen (dazu zählen auch Zusatzversicherungen) den Betrag oft nur teilweise erstatten. Es kommt immer auf den individuelle abgeschlossen Vertrag an, was und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse Ihnen erstattet.

Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht, können jedoch als „Außergewöhnliche Belastungen“ begrenzt steuerlich geltend gemacht werden.

Über die genauen Bestimmungen informieren Sie sich bitte beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater.

Auch bei Nichterstattung der Kosten durch die Krankenkassen, sind die mir gegenüber in der Erstattungspflicht des vereinbarten Honorars.

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